Was ist der Unterschied zu einem Pflegeheim?
Was bedeutet angehörigen-geführt?
In welcher Form und mit welchem Zeitaufwand muss ich mich als Angehörige/r einbringen?
Ist die Demenz-WG eine geschlossene Einrichtung?
Können nur Menschen mit Demenz in die WG einziehen?
Was ist das Besondere an einer WG?
Was sind wichtige Voraussetzungen für eine gut funktionierende WG?
Wie sieht die ärztliche Betreuung aus?
Darf ich meinen Angehörigen zu einer Urlaubsfahrt oder einem Ausflug abholen?
Welche Form der Beschäftigung wird in den WGs angeboten?
Gibt es in der WG Besuchszeiten oder andere Beschränkungen für die Angehörigen?
Welche Kosten entstehen beim Wohnen in einer Demenz-WG?
Werden Demenz-Wohngemeinschaften von der Pflegeversicherung unterstützt?
Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Einzug in die WG?
Warum sollen die Bewohnerinnen und Bewohner Mitglied im Verein sein?
Was ist der Unterschied zu einem Pflegeheim?
Im Unterschied zu einem Pflegeheim ist die angehörigen-geführte Demenz-Wohngemeinschaft eine Privatwohnung, die nicht der Heimaufsicht unterliegt.
Vermieter und Pflegedienst sind voneinander unabhängig. Das angemietete Zimmer ist leer und kann jeweils mit eigenen Möbeln eingerichtet und nach
eigenem Geschmack gestaltet werden.
Während die Angehörigen beim Einzug ihres Elternteils oder ihrer Ehepartnerin bzw. des Ehepartners in ein Pflegeheim die Verantwortung weitgehend
abgeben, regeln sie in der Wohngemeinschaft alle Fragen des täglichen Lebens gemeinsam mit den anderen Angehörigen im Sinne der dort lebenden
Menschen mit Demenz. Dazu sind sie in der Regel durch ihre dort lebende Mutter, ihren Vater, Ehepartner bzw. -partnerin, Schwester oder Bruder, aber
auch Kind im Erwachsenenalter, bevollmächtigt.
Die Angehörigen entscheiden im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner über die gemeinsame Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes, über den
Einkauf, das Essen, die Betreuung und alle anderen Belange des täglichen Lebens, wie beispielsweise Waschen und Putzen.
In unseren Wohngemeinschaften werden die Angehörigen dabei von einer Koordinatorin unterstützt.
Was bedeutet angehörigen-geführt?
Angehörigen-geführt bedeutet, dass die Wohngemeinschaft keinen institutionellen Träger hat. Stattdessen wird sie in Eigenverantwortung von den Angehörigen der Bewohnerinnen und Bewohner gemeinsam organisiert und geleitet. Dabei werden sie in unseren Wohngemeinschaften von einer Koordinatorin unterstützt. Die Koordinatorin ist das Bindeglied zwischen den Angehörigen, den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Vermietern und dem Pflegedienst.
Die Angehörigen haben also einerseits ein Mitspracherecht, übernehmen abergleichermaßen auch Verantwortung. Dies nicht nur für die zu ihnen gehörenden Bewohnerinnen oder Bewohner, sondern auch für die Gemeinschaft als Ganzes. Dazu sind die Angehörigen jeder Wohngemeinschaft im sog. “Gremium der Selbstbestimmung” unseres Vereins organisiert. Sie treffen sich in regelmäßigen Abständen innerhalb des “Gremiums der Selbstbestimmung” und besprechen alles Notwendige. Gleichzeitig hilft der Austausch mit den anderen Betroffenen den Angehörigen auch so manche Situation oder das Verhalten von Vater oder Mutter besser zu verstehen.
In welcher Form und mit welchem Zeitaufwand muss ich mich als Angehörige/r einbringen?
Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass Sie bzw. andere Familienmitglieder regelmäßig in die Wohngemeinschaft kommen, um Ihren Angehörigen zu besuchen, sich zu unterhalten, spazieren zu gehen und all das zu tun, was Sie auch tun würden, wenn diese Person daheim leben würde. Alle sechs Wochen treffen sich die Angehörigen aller Bewohnerinnen und Bewohner im “Gremium der Selbstbestimmung”. Die Teilnahme an diesen Treffen ist Pflicht. Darüber hinaus erwarten wir pro Quartal mindestens 4 Stunden Einsatz für die Gemeinschaft. Das kann Singen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern oder eine andere Beschäftigung sein. Oder ein Einsatz in der Küche mit Kochen oder Backen oder im Sommer grillen. Aber auch einmal für Ordnung im Keller der Wohngemeinschaft sorgen oder den Weihnachtsbaum aufstellen und gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern schmücken. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig, je nach Neigung und Fähigkeiten. Üblicherweise nehmen Sie auch das Stimmrecht für ihren Angehörigen im Verein wahr. Darüber hinaus können die Angehörigen natürlich auch selbst Mitglied unseres Vereins werden.
Wir freuen uns, wenn Sie aktiv mitarbeiten!
Ist die Demenz-WG eine geschlossene Einrichtung?
Eine Demenz-Wohngemeinschaft ist eine Privatwohnung und keine Einrichtung. Man kann sie sich wie eine Art Großfamilie vorstellen. Alle Beteiligten – Angehörige wie Pflege- und Betreuungskräfte – sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass es die Wohnung der hier lebenden Menschen mit Demenz ist. Mit Ausnahme der Bewohnerinnen und Bewohner selbst, sind alle anderen „nur“ Gäste. Dementsprechend gibt es keine Heimregeln wie in einer Einrichtung. Stattdessen bestimmen die Bewohnerinnen und Bewohner bzw. ihre Angehörigen selbst, was für sie wichtig ist, und gestalten das Zusammenleben nach ihren Bedürfnissen.
Können nur Menschen mit Demenz in die WG einziehen?
Prinzipiell könnten in eine Demenz-Wohngemeinschaft auch Menschen ohne Demenz einziehen. In der WG Büschelstrasse und der WG Waldmühle ist eine bestätigte Demenz jedoch eine Voraussetzung für den Einzug. So können wir sicherstellen, dass das Leben in der Wohngemeinschaft ganz auf die besonderen Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner mit Demenz ausgerichtet werden kann.
Was ist das Besondere an einer WG?
Eine Demenz-Wohngemeinschaft ist mehr als nur ein Wohnort – sie ist eine echte Gemeinschaft, ein Zuhause. In unseren Wohngemeinschaften leben zehn bzw. zwölf Menschen mit Demenz. Sie werden von Pflegekräften gepflegt, von Alltagsbegleiterinnen und -begleitern betreut, von ihren Angehörigen unterstützt und in einem familienähnlichen Zuhause umsorgt. Wichtig ist, dass Pflege- und Betreuungskräfte sowie Angehörige an einem Strang ziehen und Hand in Hand arbeiten. Dabei sollen sie das von jeder Wohngemeinschaft entwickelte Konzept des Zusammenlebens und -arbeitens unterstützen und leben. Angehörige, Pflegekräfte und Betreuende arbeiten eng zusammen – immer im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner. Dabei ist wichtig zu wissen: Die Wohngemeinschaft gehört den Menschen, die dort leben. Alle anderen – egal ob Pflegekräfte oder Angehörige – sind im besten Sinne „Gäste“ in deren Zuhause.
Was sind wichtige Voraussetzungen für eine gut funktionierende WG?
Eine Demenz-WG kann eine gute Wahl sein, wenn:
- Die Angehörigen bereit und in der Lage dazu sind, sich regelmäßig um ihren Bewohner bzw. ihre Bewohnerin zu kümmern.
- Die Angehörigen sich aktiv einbringen und gemeinsam an einem Strang ziehen.
- Die Angehörigen sich für das Konzept und für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Wohngemeinschaft engagieren.
- Angehörige und Pflegekräfte ein eingespieltes Team sind.
- Der Pflegedienst gute Arbeit leistet und die Angehörigen unterstützt.
- Qualifiziertes und motiviertes Personal vorhanden ist.
- Das Wohngebäude passend eingerichtet und ausgestattet ist.
- Eine für die Bewohnerinnen und Bewohner sinnvolle Beschäftigung gewährleistet ist.
Wie ist die Versorgung in der WG?
Zur Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner, für die Pflege und Betreuung sowie die Hauswirtschaft ist rund um die Uhr ein ambulanter Pflegedienst vor Ort. Dabei kann jede Bewohnerin und jeder Bewohner den Pflege- und Betreuungsdienstleister frei wählen. Analog der Situation in einem Einzelhaushalt schließt jedes Mitglied der Wohngemeinschaft einen Mietvertrag mit dem Vermieter des Hauses sowie einen individuellen Pflegevertrag mit einem ambulanten Pflegedienst ab. Um die Pflege gut und effizient zu organisieren und damit die Anwesenheit von Pflegekräften tagsüber und auch nachts sicherzustellen, wählen die Angehörigen – im “Gremium der Selbstbestimmung” – meist einen gemeinsamen Pflegedienst aus. So können die Pflegezeiten der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner der Wohngemeinschaft gebündelt werden und dadurch allen zugutekommen. Neben dem Pflegevertrag schließen die Bewohnerinnen und Bewohner bzw. ihre Angehörigen jeweils eigene Verträge für hauswirtschaftliche Hilfe, Betreuung und/der medizinische Pflege – wie z. B. Medikamentengabe – ab.
Wie sieht die ärztliche Betreuung aus?
Die Bewohnerinnen und. Bewohner haben die freie Arztwahl und können weiterhin von ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin und/oder anderen Ärzten versorgt werden, die sie dann gemeinsam mit ihren Angehörigen aufsuchen. Einige Ärzte machen auch Hausbesuche in der Wohngemeinschaft. Es kann sinnvoll sein, einen Arzt oder eine Ärztin zu wählen, der/die schon Hausbesuche in der WG macht. So ist eine gute medizinische Versorgung weiterhin möglich.
Darf ich meinen Angehörigen zu einer Urlaubsfahrt oder einem Ausflug abholen?
Sofern der Gesundheitszustand das zulässt, können Sie jederzeit einen Ausflug mit Ihren Angehörigen unternehmen. Eine längere Abwesenheit (zum Beispiel ein Urlaub) sollte jedoch gut überlegt sein und bedarf einer sorgfältigen Abwägung. Eine veränderte Umgebung könnte die Bewohnerin oder den Bewohner möglicherweise zu sehr verwirren.
Welche Form der Beschäftigung wird in den WGs angeboten?
Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen sich wohlfühlen und aktiv am Alltag teilnehmen. Deshalb gibt es ein Angebot an Aktivitäten wie zum Beispiel Kochen, Basteln, Malen, Musik hören, Singen, Spazierengehen, Tanzen und Vorlesen. Die Beschäftigung muss in den Augen der Bewohnerinnen und Bewohner sinnvoll sein. Dabei gilt das Motto: Alles kann – nichts muss. Wichtig ist nur, dass es den Menschen Freude bereitet.
Gibt es in der WG Besuchszeiten oder andere Beschränkungen für die Angehörigen?
Die Angehörigen können prinzipiell unabhängig von der Tageszeit jederzeit in die Wohngemeinschaft kommen, auch nachts. Wie in jeder Gemeinschaft gelten in der Wohngemeinschaft dabei die Prinzipien eines rücksichtsvollen Miteinanders. Abgesehen von den Bewohnerinnen und Bewohnern sind alle anderen Gäste und sollten sich entsprechend verhalten.
Welche Kosten entstehen beim Wohnen in einer Demenz-WG?
Kosten entstehen für Miete, Betreuung und Hauswirtschaft, Haushaltsgeld, Pflege nach Pflegegrad, ggf. Behandlungspflege (Medikamentengabe etc.) und die Koordination. Es ist schwierig, pauschal eine genaue Summe zu nennen. Der Eigenanteil der Kosten ist vergleichbar mit den Kosten in einem Heim. Er liegt aktuell bei ca. 3.000 Euro.
Werden Demenz-Wohngemeinschaften von der Pflegeversicherung unterstützt?
Die Pflegeversicherung leistet derzeit analog der Pflege zuhause, wenn ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird. Das bedeutet, sie zahlt die sog. Pflegesachleistung gemäß des festgestellten Pflegegrads (§ 36 SGB XI), die Entlastungsleistung (§ 45b SGB XI), und den Wohngruppenzuschlag (§ 38a SGB XI). Darüber hinaus können Leistungen der Verhinderungs- und der Kurzzeitpflege (§ 39 SGB XI) in Anspruch genommen werden.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Einzug in die WG?
Häufig sagen Angehörige, dass der an Demenz erkrankte Mensch noch nicht soweit sei und es für einen Einzug zu früh wäre. Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt ist natürlich individuell verschieden zu beantworten. Dennoch gibt es einige Anhaltspunkte, die häufig in Kombination miteinander auftreten und deutliche Anzeichen für eine Demenz sind:
- Die Person kann sich zunehmend nicht mehr erinnern.
- Sie ist zeitlich und örtlich desorientiert.
- Sie lässt Herdplatten eingeschaltet und verlässt die Wohnung.
- Sie wird für sich und andere zur Gefahr.
- Sie ernährt sich nicht mehr regelmäßig, stürzt häufig.
- Sie braucht zunehmend Hilfe bei Alltagstätigkeiten und der Körperhygiene.
- Sie zieht sich zurück und verliert ihre Tagesstruktur.
- Sie wird ohne erkennbaren Anlass aggressiv und/oder ängstlich.
Meist können Angehörige in der Anfangsphase die Pflege selbst erbringen. Irgendwann ist eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause nicht mehr möglich, und die Angehörigen fühlen sich überfordert. Häufig leiden sie selbst unter der Situation. Spätestens dann ist der Zeitpunkt gekommen, über einen Einzug in eine Demenz-Wohngemeinschaft nachzudenken. Nach der Eingewöhnungsphase merken alle Beteiligten schnell, dass die Wohngemeinschaft eine große Erleichterung bieten kann.
Warum sollen die Bewohnerinnen und Bewohner Mitglied im Verein sein?
Alle Bewohnerinnen und Bewohner der beiden angeschlossenen Wohngemeinschaften sind Mitglied in unserem Verein. Die Angehörigen vertreten sie dort meist – im sogenannten „Gremium der Selbstbestimmung“. Der wichtigste Grund für die Vereinsmitgliedschaft ist der rechtliche Schutz der Angehörigen und die Haftungsfrage. Um diese Sicherheit zu bieten, müssen die Bewohnerinnen und Bewohner Mitglied im Verein “Mit Demenz Leben e.V.” sein.
Für die Antworten auf diese Fragen laden Sie auch gerne unsere Publikation „Alles, was Sie schon immer über Demenz-Wohngemeinschaften wissen wollten…“ herunter.
